Raumnutzung
Fenster und Türen in Laborbereichen
Grundsätzlich müssen geschlossen sein:
- Fenster und Oberlichter sowie
- Drahtglastüren.
Die Abluftanlagen können sonst nicht korrekt arbeiten, da die eingestellten Druckverhältnisse nicht aufgebaut werden können.
Ausnahmefälle:
- Lüftungsrevision
- Ausfall der Abluftanlagen
Technikräume
Von der Feuerwehr zugelassene Nutzung:
- Aufstellung von Druckgasflaschen in und außerhalb von Sicherheitsschränken
- Lagerfläche für nicht brennbare Materialien (Kartonagen, Styropor o.ä. sind ausgenommen) in Stahlregalen
- DV-Plätze
Voraussetzung:
Die Türen der Installationsschächte sind frei zugänglich.
Dies bedeutet, daß 1,10 m vor der Abmauerung der Installationsschächte über die gesamte Tiefe des Raumes frei zu halten sind. Tische und Regale dürfen somit maximal eine Tiefe von 60 cm aufweisen.