Sicherheitsschränke
Lösemittelschrank
Schutzziel:
Bei einem Brand im Arbeitsraum geht für eine Zeit von mindestens 10 min von dem Inhalt des Schrankes keine zusätzliche Gefährdung oder Brandausbreitung aus, so dass der Arbeitsraum gefahrlos verlassen werden kann.
Anschluss an die Lüftung?
Lösemittelschränke können auch ohne dauerhaft wirksame technische Belüftung betrieben werden. Voraussetzungen sind:
- Es werden ausschließlich brennbare Flüssigkeiten gelagert.
- Es werden keine Säuren, Laugen oder Giftstoffe gelagert.
- Die brennbaren Flüssigkeiten werden nur in dicht verschlossenen Gefäßen gelagert.
- Im oder am Schrank wird nicht umgefüllt.
- Es werden im Schrank keine stark geruchsbelästigenden Stoffe gelagert.
- Es dürfen sich keine Zündquellen im folgenden Bereich befinden:
- bei einem nicht technisch belüfteten Raum:
2,5 m um den Schrank herum bis zu einer Höhe von 0,5 m über dem Boden - bei einem mindestens 5-fach technisch belüfteten Raum
(das ist bei uns in den Laboren der Fall):
1 m vor dem Schrank, seitlich 0,5 m, bis zu einer Höhe von 0,3 m über dem Boden
- bei einem nicht technisch belüfteten Raum:
Gasflaschenschrank
Schutzziel:
Die Druckgasflaschen werden im Brandfall vor einer zu starken Erwärmung geschützt (führt sonst zu Leckage oder Zerknallen der Flasche).
Ohne Schutzmaßnahmen müssen Druckgasflaschen nach Arbeitsschluss aus dem Arbeitsraum entfernt werden!
Bei Lagerung brennbarer und giftiger Gase müssen die Schränke an die Lüftung angeschlossen sein.