Master Chemie

Der konsekutive Masterstudiengang „Chemistry“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Chemie oder in einem verwandten Fach nachweisen. Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang Chemistry ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Er schließt somit nahtlos an den Bachelorstudiengang Chemie an und baut auf den dort vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Daher ist für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Chemistry eine weitgehende Übereinstimmung der gelehrten Inhalte der von den Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten Bachelorstudiengänge mit denen des Bonner Bachelorstudiengangs Chemie notwendig.

In dieser Hinsicht dient das Zulassungsverfahren in erster Linie der Feststellung der Eignung der Studienbewerberinnen und -bewerber für das Masterstudium im Fach Chemie an der Universität Bonn. 

Laut Hochschulgesetz NRW ist alleinige Grundlage für die Zulassung der vorangegangene erste berufsbefähigende Abschluss (in der Regel also der vorhergehende Bachelorabschluss).

Die Qualifikation des vorangegangenen Bachelorabschlusses besteht aus folgenden Merkmalen:

  • Durchschnittsnote von mindestens 2,9* (deutsche Notenskala)
  • erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Anorganische und Analytische Chemie im Umfang von mindestens 25 LP
  • erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Organische Chemie und Biochemie im Umfang von mindestens 25 LP
  • erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Physikalische und Theoretische Chemie im Umfang von mindestens 25 LP

* deutsche Notenskala. Noten anderer Notensysteme werden gemäß Bayerischer Formel umgerechnet.
Leistungspunkte aus anderen Systemen werden umgerechnet.

Da Prüfungs- und Unterrichtssprache Englisch sind, müssen ausreichende Englischkenntnisse (mind. B2 nach CEFR) nachgewiesen werden.

Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • TOEFL-iBT (mind. 72 Punkte)
  • IELTS (mind. 5,5 Punkte)
  • UNIcert (Level II)
  • Cambridge First Certificate (Level B2)
  • Sprachtests der telc gGmbH
  • fünf Jahre erfolgreicher* Englischunterricht an einer weiterführenden deutschen Schule

Reine Online-Tests (z.B. "TOEFL-iBT Home Edition" oder "Duolingo English Test") werden nicht anerkannt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: application_mch@ticket.uni-bonn.de

Englischsprachige Bachelorabschlüsse werden nicht mehr als Sprachnachweis anerkannt!

* "erfolgreich" meint, dass das fünfte Jahr mindestens mit der Note "ausreichend" bestanden sein muss.

Laut Hochschulgesetz NRW ist alleinige Grundlage für die Zulassung der vorangegangene erste berufsbefähigende Abschluss (in der Regel also der vorhergehende Bachelorabschluss). Zusatzqualifikationen und Empfehlungsschreiben spielen für unsere Zulassungsentscheidung keine Rolle. Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Masterstudienplatz.

Derzeit unterliegt der Zugang zum Masterstudiengang Chemistry keinen Beschränkungen. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Masterstudienplatz.

Zulassungsverfahren und -fristen

Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt ausschließlich online. Weitere Informationen finden Sie unter "Zulassungsverfahren".

Das Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Sommersemester 2025 wird über das Bewerbungsportal (https://application.uni-bonn.de) der Universität abgewickelt. Die Online-Bewerbung zum Sommersemester 2025 wird vom 01. Dezember 2024 bis zum 07. Januar 2025 möglich sein. Der Start der Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/26 wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie auch den Bewerbungsleitfaden, der wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Online-Bewerbung bereit hält.

Hinweis: Vor dem Start der Bewerbungsphase kann der Studiengang im Bewerbungsportal nicht ausgewählt werden. Er wird erst zu Beginn der Bewerbungsphase in der Liste der Studiengänge angezeigt.

Das Auswahlkomitee wird die eingegangenen Bewerbungen im Januar für das Sommersemester bzw. im Juli für das Wintersemester begutachten. Ab Anfang Februar (Sommersemester) bzw. August (Wintersemester) erhalten die Bewerber*innen vom Masterprüfungsausschuss den Bescheid über die Zulassung zum Masterstudium bzw. über die Ablehnung ihres Antrags. Bei einem höheren Bewerbungsaufkommen kann die Sichtung der Bewerbungen und Ausstellung der Bescheide länger dauern. Bitte sehen Sie von Nachfragen vor Mitte Februar bzw. Mitte August ab.

Frist für die Einschreibung in den Masterstudiengang für den geplanten Studienbeginn Wintersemester 2024/25: 31.10.2024

Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025: 07.01.2025 (Start: 01.12.2024)

Zur Info: Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/25 war der 01.07.2024 (Start: 01.06.2024)

Folgende Dokumente (gescannt als .pdf- oder .jpg-Datei) benötigen Sie für die Bewerbung:

  • Zeugnis oder (falls das Studium noch nicht abgeschlossen ist) eine aktuelle, vorläufige Notenübersicht über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelorstudium). Die Durchschnittsnote muss erkennbar sein und die absolvierten Module müssen einzeln unter Angabe der Leistungspunkte aufgeführt sein.
  • Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (siehe Zulassungsvoraussetzungen)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf

Optional:

  • Modulhandbuch Ihres Bachelorprogramms
  • Zusammenfassung Ihrer Bachelorarbeit

Nicht benötigt:

  • Empfehlungsschreiben
  • Zertifikate über Zusatzqualifikationen

Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein und zusammen mit dem Original hochgeladen werden.

Studienbewerberinnen und -bewerber aus China, Vietnam und Indien benötigen ein APS-Zertifikat. Siehe dazu auch die Seite der Universität.

Informationen zur Einschreibung erhalten die zugelassenen Bewerber*innen mit dem Zulassungsbescheid. Bei der Einschreibung im Studierendensekretariat müssen der Zulassungsbescheid sowie die in Kopie eingereichten Dokumente im Original vorgelegt werden.

Nach der Einschreibung hat die Anmeldung zur Masterprüfung im Prüfungsbüro zu erfolgen. Ohne Anmeldung zur Masterprüfung kann keine Modulprüfung angemeldet werden. Das Formular dazu finden Sie im Download-Bereich auf der Seite des Prüfungsausschusses des Masterstudiengangs.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studiengangsmanagement.

Vorausgesetzte Kenntnisse aus dem Bachelorstudium

Um unseren Master erfolgreich absolvieren zu können, sollten Sie in Ihrem Bachelorstudium bereits bestimmte Inhalte aus verschiedenen Bereichen der Chemie erlernt haben und auch in Theorie und Praxis mit diesen Kenntnissen und Fähigkeiten arbeiten können. In diesem PDF finden Sie ein freiwilliges Self-Assessment, das Ihnen einen guten Überblick über die Inhalte unseres Bachelorstudiums der Chemie an der Uni Bonn gibt. Da unser Masterstudiengang die direkte Fortsetzung unseres Bachelorstudiengangs ist, werden fast alle Inhalte unseres Bachelorstudiengangs benötigt, um unserem Masterstudiengang erfolgreich absolvieren zu können. Wir empfehlen daher allen Bewerber*innen, die bereitgestellten Fragen und Aufgaben durchzugehen, bevor sie mit der Bewerbung beginnen.

Eine Beratung zur Beantwortung der Fragen erfolgt nicht.

FAQs

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren.

Kontakt

Avatar König

M.Sc. Kerstin König

Ansprechpartnerin Masterbewerbung

Raum 0.105

Gerhard-Domagk-Str.1

53121 Bonn

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