BCh 20 6.3 Bachelorarbeit
Durchführung und Dokumentation eines Miniprojekts aus dem Bereich der aktuellen Forschung
Moduldaten
Umfang
12 LP
Teilnahmevoraussetzung
Erwerb von 120 LP
Studienleistungen
keine
Prüfungsform
Bachelorarbeit
Modulkoordinator(in)
Die Betreuerin bzw. der Betreuer der jeweiligen Bachelorarbeit
Weitere Informationen
Die Bachelorarbeit muss mit dem entsprechenden Formular im Prüfungsbüro angemeldet werden. Dabei bestätigt die Prüferin bzw. der Prüfer das Betreuungsverhältnis und das ausgegebene Thema der Bachelorarbeit. Bei externen Bachelorarbeiten ist außerdem die Bestätigung der internen Betreuerin bzw. des internen Betreuers notwendig. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeiten wird dabei ebenfalls dokumentiert.
Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 Leistungspunkten entsprechend 360 Stunden Bearbeitungszeit. Diese Bearbeitung muss in einem Zeitraum von 5 Monaten geleistet werden. Die Frist beginnt mit der Aufnahme der Arbeiten, wie sie bei der Anmeldung der Bachelorarbeit dokumentiert wird.
Die Bachelorarbeit wird in der Regel von einer Dozentin/einem Dozenten der Fachgruppe Chemie betreut, die/der auch das Thema stellt. Die Betreuerin/Der Betreuer ist gleichzeitig erste Prüferin/erster Prüfer.
Bei externen Bachelorarbeiten (Betreuerin bzw. Betreuer ist nicht Mitglied der Fachgruppe Chemie) ist eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer aus der Fachgruppe Chemie erforderlich.
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Bachelorarbeit auf Deutsch zu verfassen ist. Wenn Prüfling und Betreuerin bzw. Betreuer darüber einig sind, dass die Arbeit besser auf Englisch verfasst werden soll, so kann der Prüfungsausschuss dies genehmigen. Dazu ist ein formloser Antrag von Prüfling und Betreuerin/Betreuer an den Prüfungsausschuss mindestens sechs Wochen vor Abgabe der Bachelorarbeit notwendig.
Für die Gestaltung der Bachelorarbeit gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind. Diese sind im Pdf "Hinweise für die Gestaltung der Bachelorarbeit" hinterlegt.
Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Prüfungsbüro in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Exemplare müssen auf Seite 3 (Eidesstattliche Erklärung) Abgabedatum und Unterschrift des Prüflings enthalten. Nach der Abgabe kann die Bachelorarbeit nicht mehr zurückgezogen werden. Bei nicht fristgemäßer Abgabe wird die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet.
Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern bewertet, von denen die bzw. der erste die Betreuerin bzw. der Betreuer der Arbeit ist. Die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer kann vom Prüfling vorgeschlagen werden. Es besteht kein Anrecht darauf, dass der Prüfungsausschuss diesem Vorschlag entspricht.
Die Bewertung der Bachelorarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel der beiden Bewertungen, sofern diese sich um weniger als 2,0 unterscheiden und beide mindestens 4,0 sind. Bzgl. des Falls, dass sich die Bewertungen um 2,0 oder mehr unterscheiden: s. Prüfungsordnung, § 21 (4)
Die Bewertung der Bachelorarbeit ist dem Prüfling spätestens acht Wochen nach Abgabe der Arbeit bekanntzugeben.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung, § 20 und § 21.
Kontakt und Organisation
Monika Klein
Raum 0.104
Gerhard-Domagk-Straße 1
53121 Bonn
Prof. Dr. Thomas Bredow
B4 1.004
Beringstraße 4
53115 Bonn